Haben die leiblichen Eltern eines Adoptivkindes Erbansprüche?

Ja, und zwar sowohl nach altem als auch nach neuem Erbrecht.

Allerdings werden die leiblichen Eltern und deren Nachkommen von den Wahleltern und deren Nachkommen beim Ableben des Adoptivkindes erbrechtlich verdrängt.

 

 

Fotonachweis:
Foto und Fotobearbeitung: Sabrina Grünwald, © Copyright 2017