Eine WG mit der Schwiegermutter

Bianca und Thomas kauften vor vielen Jahren je zur Hälfte eine Eigentumswohnung und lebten dort seither als unverheiratetes Paar.

Tragischerweise kam Thomas kürzlich bei einem Schiunfall ums Leben.

Noch als alleinlebender Student und Extremsportler hatte er irgendwann einmal ein Testament errichtet, in welchem seine Mutter Anne als testamentarische Alleinerbin vorgesehen war.

Anne fühlt sich schon seit Jahren einsam und lebt über ihre finanziellen Verhältnisse in einer viel zu teuren Mietwohnung.

Also fasst sie den Plan, einfach mit ihrer Schwiegertochter eine WG zu gründen, weil sie meint, die Eigentumswohnung gehöre ja zur Hälfte ihr.

Ist das so und darf sie das?

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Nein, jedenfalls nicht ohne Zustimmung von Bianca.

Wurde keine abweichende Vereinbarung getroffen, geht der Anteil von Thomas nämlich auf Bianca als seine Wohnungseigentumspartnerin über, die an die Verlassenschaft für den Hälfteanteil allerdings einen sogenannten Übernahmspreis zu bezahlen hat, den später die Erbin bekommt.





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Foto und Fotobearbeitung: Julia Elisabeth Ivan, © Copyright 2021