Eine pflegende Lebensgefährtin

Hannelore und Martin lebten viele Jahre in einer glücklichen Lebensgemeinschaft.

Nun ist Martin nach längerer schwerer Krankheit verstorben, ohne zuvor ein Testament errichtet zu haben.

Neben Hannelore hinterlässt er seine beiden Töchter aus einer früheren Beziehung.

Vor fünf Jahren hat Hannelore ihren Job aufgegeben, um sich ganz seiner Pflege zu widmen.

Nun steht sie ohne ihren Lebensgefährten und ohne geregeltes Einkommen da.

Natürlich stellt sich Hannelore die Frage, ob sie allenfalls eine finanzielle Unterstützung aus seiner Verlassenschaft erhält – schließlich hat sie ihn ja als einzige jahrelang gepflegt und sich liebevoll um ihren Partner gekümmert.

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Hannelore steht ein sogenanntes Pflegevermächtnis zu, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie Martin in den letzten drei Jahren für mindestens sechs Monate in einem nicht bloß geringfügigen Ausmaß und ohne Gegenleistung gepflegt hat. Daneben kann sie unter gewissen Umständen auch weitere Entgeltansprüche geltend machen.






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Foto und Fotobearbeitung: Julia Elisabeth Ivan, © Copyright 2021