Ein Skiunfall mit Folgen

Bei einem von Herbert verursachten Skiunfall erleidet Lisi einen Beinbruch. Er muss ihr deshalb Schmerzengeld zahlen.

Zwei Wochen später verstirbt Lisi.

Ist Herbert nun von seiner Pflicht befreit, Schmerzengeld zu zahlen?

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Nein. Schadenersatzansprüche – wie Schmerzengeld – gehen mit dem Tod des Anspruchsberechtigten auf die Verlassenschaft bzw auf die Erben über.  







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Foto und Fotobearbeitung: Julia Helminger, © Copyright 2022