Ein „lichter Augenblick“

Alfred leidet schon seit vielen Jahren an einer schweren psychischen Krankheit.

Kurz vor seinem Tod verfasst er noch eigenhändig ein formgültiges Testament und setzt seine Freundin Elisabeth darin als Universalerbin ein.

Seine Kinder sind mit dieser Erbfolge selbstverständlich nicht einverstanden und behaupten, das Testament sei ungültig, weil ihr Vater aufgrund seiner Krankheit testierunfähig war.

Elisabeth ist jedoch absolut der Überzeugung, dass Alfred beim Verfassen der letztwilligen Verfügung einen „lichten Augenblick“ hatte.

Kann sie also seine Universalerbin sein?

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Möglicherweise, soferne sie den „lichten Augenblick“ auch beweisen kann.






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