Ein Bummelstudent als Erbe

Der verwitwete Wolfgang hat seinen Sohn Thomas testamentarisch als Universalerben eingesetzt, allerdings nur unter der Bedingung, dass er bis zum Eintritt des Erbfalls endlich sein Medizinstudium abgeschlossen hat.

Andernfalls soll die langjährige Haushälterin von Wolfgang Erbin werden und Thomas nur den Pflichtteil erhalten.

Geht das?

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Ja.






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