Die Scheidung und das Testament

Nachdem die Ehegatten Müller vor einer Woche den Antrag auf einvernehmliche Scheidung bei Gericht eingebracht hatten, kam der „Noch-Ehemann“ Franz bei einem Verkehrsunfall tragisch ums Leben.

Der Unglückliche hatte unmittelbar nach der Eheschließung ein Testament errichtet und seine (damals noch sehr geliebte) Ehefrau Eva als Alleinerbin eingesetzt.

Die Schwester von Franz behauptet nun, das Testament sei ungültig, da sich beide ja scheiden lassen wollten.

Hat sie wirklich recht?

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Antwort:

Letztwillige Verfügungen werden, soweit sie den „Noch-Partner“ betreffen, im Zweifel auch dann aufgehoben, wenn ein Verfahren zur Auflösung der Ehe bereits eingeleitet wurde.








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