Die Folgen eines Geschenks

Papa Norbert schenkt seiner Lieblingstochter Lara zum Geburtstag seine Eigentumswohnung im Wert von rund
€ 400.000,00.

Dies mit der Absicht, sie im Falle seines Todes gegenüber seiner zweiten Tochter Luise zu bevorzugen.

Drei Jahre später stirbt Norbert – ohne Errichtung eines Testaments und ohne sonstige gesetzliche Erben. Er hinterlässt Ersparnisse im Wert von ebenfalls in etwa € 400.000,00.

Laras Lebensgefährte freut sich, weil er meint, seine Freundin bekommt davon auch wieder die Hälfte.

Luise hingegen meint, die Schwester habe ihren Erbteil bereits bekommen und verlangt die Anrechnung der Wohnungsschenkung.

Wer hat recht?

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Antwort:

Die schlaue Luise bekommt den gesamten Nachlass!








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Foto und Fotobearbeitung: David Schilchegger, © Copyright 2019