Die erbrechtliche Vorsorge für Haustiere

Antonia lebt seit vielen Jahren sehr zurückgezogen und allein mit ihrem Hund.

Eines Tages zerbricht sie sich den Kopf darüber, was einmal mit ihm geschieht, wenn es sie nicht mehr gibt.

Ihr ist sehr wichtig, ihren Liebling gut versorgt zu wissen.

Daher wünscht sie sich, dass sich im Falle ihres Todes das örtliche Tierheim um ihn kümmert und möchte diesem letztwillig einen Geldbetrag dafür zur Verfügung stellen.

Sie fragt sich nun: „Geht das überhaupt und wenn ja, wie?“

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Antwort:

Selbstverständlich kann Antonia dem Tierheim ein Vermächtnis zuwenden, beispielsweise in ihrem Testament.






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Foto und Fotobearbeitung: Anna Gwechenberger, © Copyright 2020