Die drei Zeugen
Um sein Vermögen nach seinem Tod in sicheren Händen zu wissen, setzt Otto seine geliebte Ehegattin testamentarisch als Alleinerbin ein.
Dazu verfasst er mit seinem Laptop ein Testament, erklärt ausdrücklich, dass dies sein letzter Wille ist und unterschreibt den Ausdruck.
Damit er vermeintlich auch alles richtig macht, lässt er seine Schwiegermutter, seinen Onkel und seinen besten Freund als Zeugen ebenfalls unterschreiben, weil er irgendwo in der Zeitung gelesen hat, dies sei erforderlich.
Aber – ist das Testament wirklich gültig?
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Antwort:
Nein.
Otto hat eine Reihe weiterer Gültigkeitsvoraussetzungen übersehen.
Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Dr. Johann Schilchegger, © Copyright 2018