Die Änderung der Erbantrittserklärung

Erbin Isolde gibt im Wissen um das große Vermögen ihrer kürzlich verstorbenen Mutter, ohne zu zögern, eine unbedingte Erbantrittserklärung ab.

Das bedeutet, dass sie fortan unlimitiert auch für alle Schulden ihrer Mutter zu haften hat.

Am nächsten Tag erfährt Isolde zufällig, dass ihr Neffe seine riskanten Spekulationsgeschäfte nur aufgrund einer Bank-Bürgschaft der Verstorbenen finanzieren konnte.

Selbstverständlich möchte sie daraufhin sofort ihre unbedingte in eine bedingte Erbantrittserklärung, also mit Haftungsbeschränkung umändern.

Geht das?

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Nein.
Sie kann ihre Erbantrittserklärung nicht widerrufen und ihre unbedingte nicht in eine bedingte Erbantrittserklärung ändern.




Fotonachweis:
Foto und Fotobearbeitung: Julia Elisabeth Ivan, © Copyright 2021