Der Vorerbe

Ziemlich betrübt über die Tatsache, dass ihn sein Sohn Thomas in den letzten drei Jahren nicht ein einziges Mal besucht hat, ändert Wilfried sein Testament.

Da Thomas als einziger Erbe in Frage kommt, er aber nichts von seinem Geld bekommen soll, hat Wilfried eine großartige Idee.

Er setzt seinen Sohn in seinem Testament zwar als Universalerben ein, jedoch mit der Ergänzung, dass dieser das gesamte geerbte Geld später seinen Nachkommen weitervererben muss.

Aber – hat Thomas wirklich nichts vom geerbten Geld?

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Antwort:

Doch, seine Pflichtteilsansprüche kann der Vater nicht schmälern und auch als Vorerbe darf er zumindest die laufenden „Früchte ernten“ (zB Zinsen).










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