Der vermeintlich kinderlose Helmut

Als Helmut im hohen Alter schwer krank wurde, verfasste er kurz vor seinem Tod noch ein Testament.

In diesem setzte er seinen Nachbarn Ingo als Alleinerben ein, da er weder Verwandte hatte noch verheiratet war und auch nichts von seiner Tochter Anna wusste.

Als Anna ihn nach langer Suche endlich ausfindig gemacht hatte und ihn kennen lernen wollte, war ihr Vater leider bereits verstorben.

Nachdem sich ihre Trauer etwas gelegt und sie mit Ingo gesprochen hatte, stellten sich beide die Frage, ob das Testament so überhaupt gültig sei, nachdem ihr Vater ja zu Lebzeiten nichts von ihr wusste.

Wer bekommt nun den Nachlass von Helmut?

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Antwort:

Anna, da sie Helmuts einziges Kind ist und er sich zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments in Unkenntnis darüber befand.

In diesen Fällen gilt die letztwillige Verfügung als widerrufen.








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