Der Lieblingsenkel

Sebastian ist der minderjährige Adoptivsohn von Susanne und Markus. Durch seine freundliche Art machte er sich besonders bei Susannes Vater Georg sehr beliebt.

Als innerhalb des letzten Monats bei einem tragischen Unfall zuerst Susanne und eine Woche später „Opa Georg“ ums Leben kamen, stellte sich Sebastian die Frage, ob er eigentlich auch gesetzlicher Erbe nach seinem geliebten Großvater sei.

Dabei ging es ihm weniger um die Teilhabe an den überschaubaren Ersparnissen, sondern um seine Stellung als gleichberechtigtes Familienmitglied.

Aber – kommt Sebastian in diesem Fall überhaupt ein gesetzliches Erbrecht zugute?

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Antwort:

Nein, da Sebastian als Adoptivkind nicht über die Adoptiveltern hinaus erben kann. Somit ist er zwar Erbe nach seiner Mutter, hat aber kein gesetzliches Erbrecht im Verhältnis zu seinem Adoptivgroßvater.








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Foto und Fotobearbeitung: Sabrina Grünwald, © Copyright 2019