Das ungeborene Kind
Thomas und seine Ehefrau Marlies sind wunschlos glücklich.
Nachdem die beiden erfahren haben, dass sie ein gemeinsames Kind erwarten, beschließt Thomas ein Testament zu errichten.
Neben Marlies möchte er natürlich auch das noch ungeborene Kind darin berücksichtigen.
Kann das Ungeborene ebenfalls rechtlich wirksam von Thomas in seinem Testament als Erbe eingesetzt werden?
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Ja. Auch das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind kann als Erbe eingesetzt werden, sofern dieses lebend geboren wird.
Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Julia Elisabeth Ivan, © Copyright 2021