Das Kuckuckskind im Testament

Peter sah seine vermeintliche Tochter Isabella als Universalerbin in seinem Testament vor.

Kurz nach seinem Tod stellte sich in einem Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft allerdings heraus, dass Isabella gar nicht von ihm abstammt.

Sie fragt sich nun, ob ihre testamentarische Erbeinsetzung dennoch gültig bleibt.

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Im Zweifel nein.

(Bei Aufhebung der Abstammung gilt das Testament als aufgehoben, soferne von Peter nicht ausdrücklich das Gegenteil angeordnet wurde.)






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