Bewertung einer Schenkung

Im Jahr 1992 schenkten Mama Lieselotte und Papa Otto ihrer Tochter Tanja ein Auto im Wert von 50.000,00 Schilling, um sie während des Studiums zu unterstützen.

25 Jahre später kommen die drei bei der Feier des 70-sten Geburtstags von Mama Lieselotte wieder auf die damalige Schenkung zu sprechen.

Da es mittlerweile den Schilling überhaupt nicht mehr gibt und der damalige Geldbetrag heute nicht mehr so viel wert sein dürfte, stellen sie sich ratlos die Frage:

„Wie wird die Schenkung im Falle des Todes eines Elternteils eigentlich einmal zu bewerten sein?“


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Die geschenkte Sache ist auf den Zeitpunkt zu bewerten, in dem die Schenkung wirklich gemacht wurde. Dieser Wert ist sodann auf den Todeszeitpunkt nach einem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex anzupassen (§ 788 ABGB).


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Foto und Fotobearbeitung: Sarah Hettegger, © Copyright 2021