Beflügelnde Aussichten?
Als die Hobby-Pianistin Claudia erfährt, dass ihr von der kürzlich verstorbenen Tante Walburga
ein Konzertflügel vermacht wurde, ist sie trotz aller Trauer zunächst durchaus erfreut.
Allerdings befindet sich das wertvolle Instrument derzeit noch im Lager einer Spedition,
weil die immer schon etwas über ihre Verhältnisse lebende Tante nach ihrer Heimkehr aus dem
Ausland die Zoll- und Transportkosten nicht bezahlen konnte.
Claudia fürchtet nun, dass sie das Klavier nur bekommen wird, wenn sie die offenen Kosten begleicht.
Ist ihre Besorgnis begründet?
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Ja. Ist die vermachte Sache verpfändet oder sonst wie belastet, so hat der Vermächtnisnehmer auch die darauf haftenden Lasten zu übernehmen.
Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Jasmina Eghbal, © Copyright 2023