Die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen richtet sich grundsätzlich nach § 1487a ABGB (siehe dazu den Blog vom 10.03.2017 „ACHTUNG! Neue Verjährungsfristen für Erb- und Pflichtteilsansprüche!“). Eine Teil-Antwort darauf, ob dies auch für Pflichtteilsübereinkommen gilt, findet man in zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs vom…

Der kleine Thomas und sein Onkel verbringen viel Zeit miteinander. Eines Tages darf ihn der 10-Jährige zur Jagd begleiten und bringt dazu natürlich sein Holzgewehr der Prangerschützen mit. Da der Jagderfolg ausbleibt, haben die beiden viel Zeit sich zu unterhalten,…

Gemäß § 776 ABGB kann der Pflichtteil letztwillig auf die Hälfte gemindert werden, wenn zwischen dem dies Verfügenden und einem Pflichtteilsberechtigten zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod des Verfügenden kein Naheverhältnis bestand, wie es zwischen…