Wird eine Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft aufgelöst, werden davor errichtete letztwillige Verfügungen, soweit sie den früheren Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten betreffen, gemäß § 725 ABGB aufgehoben, es sei denn, der/die Verstorbene hätte ausdrücklich das Gegenteil angeordnet. Diese Rechtsfolge…

Da Ulrichs Tochter Simone während ihres Studiums besonders fleißig war, schenkte er ihr voller Stolz ein neues Auto. Ihr Bruder Herbert, der nicht so ehrgeizig wie seine Schwester ist, fühlt sich dadurch sehr benachteiligt. Er hat nie so ein tolles…

Erfolgt aus einer körperlichen Verletzung der Tod, so müssen gemäß § 1327 ABGB nicht nur alle Kosten, sondern auch den Hinterbliebenen, für deren Unterhalt der Getötete nach dem Gesetz zu sorgen hatte, das, was ihnen dadurch entgangen ist, ersetzt werden.…