Für die Zeit ab 1. Juli 2018 wird die Entlohnung von Kuratoren im neuen § 283 ABGB geregelt. Konkret handelt es sich dabei um Ansprüche auf Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz. Der Anfang 2021 in der Notariatszeitung veröffentlichte Beitrag Schilchegger/Hohensinn,Entschädigung des Verlassenschaftskurators nach 2.…

Im Jahr 1992 schenkten Mama Lieselotte und Papa Otto ihrer Tochter Tanja ein Auto im Wert von 50.000,00 Schilling, um sie während des Studiums zu unterstützen. 25 Jahre später kommen die drei bei der Feier des 70-sten Geburtstags von Mama…

In der aktuellen Ausgabe der Österreichischen Notariatszeitung 01/2021 finden sich zwei Beiträge zur Thematik "Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz des Verlassenschaftskurators nach 2. ErwSchG", die es zu entdecken gilt! Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Julia Elisabeth Ivan, © Copyright 2021

Wer gegenüber dem Verstorbenen seine Pflichten aus dem Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern gröblich vernachlässigt hat, ist gemäß § 541 Z 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) erbunwürdig, wenn der Verstorbene aufgrund seiner Testierunfähigkeit, aus Unkenntnis oder aus sonstigen Gründen…