Das Eintrittsrecht in ein Mietverhältnis bei Todesfällen
Veröffentlicht amMietverträge, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen werden durch den Tod des Vermieters oder des Mieters nicht aufgehoben. § 14 MRG sieht weiters vor, dass bestimmte eintrittsberechtigte Personen nach dem Tod des Hauptmieters einer Wohnung in den Mietvertrag mit Ausschluss anderer zur Erbfolge berufenen Personen eintreten, sofern sie nicht binnen 14 Tagen nach dem Tod […]