Noch nicht gezeugte Personen sind in der gesetzlichen Erbfolge unbeachtlich. Sie können allerdings mit letztwilliger Verfügung bedacht werden, also etwa in einem Testament, in einem Vermächtnis oder einem Erbvertrag. Für sie ist durch das Verlassenschaftsgericht von Amts wegen oder auf…

Das österreichische Verlassenschaftsverfahren ist traditionell ausgesprochen fürsorglich gestaltet. Um die Verlassenschaft und die Wahrung aller Parteiinteressen kümmern sich das Verlassenschaftsgericht und der nach der Geschäftsverteilung zuständige Notar als Gerichtskommissär, sodass in den allermeisten Fällen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Vereinzelt…

Das Verlassenschaftsgericht hat auf Antrag oder von Amts wegen einen Kollisionskurator zu bestellen, wenn dem gesetzlichen Vertreter einer Partei die Vertretung wegen eines Interessenwiderspruchs untersagt ist. Gemäß § 271 ABGB ist dies immer dann zwingend vorgesehen, wenn „die Interessen einer…

Im Blog vom 26.01.2018 wurde der Frage nachgegangen, wie man sich als Gläubiger einer verstorbenen Person gegen eine unter Umständen nachteilige Vermengung des Nachlassvermögens mit jenem der Erben schützen kann („Die „Nachlassseparation“ als Vorsichtsmaßnahme gegen überschuldete Erben“). Dieses Erfordernis resultiert…