Jeder stirbt irgendwann einmal und benötigt eine Bestattung. Folglich stellt sich die Frage, ob der daraus resultierende Aufwand überhaupt Gegenstand von Schadenersatzansprüchen sein kann. Sie lässt sich zuspitzen auf das Gedankenmodell eines schwer kranken Menschen mit absehbarer Lebenserwartung von nur…

Wer von seinen gesetzlichen Erben besonders schlecht behandelt wird, kann sie enterben und ihnen testamentarisch den Pflichtteil entziehen. Von dieser Möglichkeit hat ein offenbar sehr vermögender Herr Gebrauch gemacht, nachdem er von seinem drogenabhängigen Sohn massiv bedroht und verprügelt worden…

Keineswegs. Beispielsweise ist es möglich, mit letztwilliger Verfügung den Pflichtteil Einzelner zu stunden (bis maximal fünf Jahre nach dem Todestag) oder Teilzahlungen anzuordnen, während ihn Andere als Zeichen der Bevorzugung sofort bekommen oder wenigstens eine über dem gesetzlichen Mindestsatz von…