Es lässt sich kaum leugnen, dass gerade in Erbschaftsangelegenheiten die hohe Kunst des Tarnens und Täuschens von besonderer Bedeutung ist. Um das Wohlwollen einer „Erbtante“, seiner Vorfahren und natürlich im Speziellen seines Ehe- oder eingetragenen Partners nicht aufs Spiel zu…

Gemäß § 1295 Abs 1 ABGB ist „Jedermann … berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern; der Schade mag durch Übertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht…